Das Aktiengesetz verpflichtet den Vorstand zur sorgfältigen Geschäftsführung. Gegenüber der Gesellschaft ist das Vorstandsmitglied zur Treue verpflichtet, sodass sein Handeln allein am Interesse der Gesellschaft auszurichten ist und die eigenen Interessen des Vorstandsmitgliedes denen der Gesellschaft nachzuordnen sind. Daraus ergibt sich die Pflicht des Vorstandsmitgliedes zur sorgfältigen und loyalen Geschäftsführung.