vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VIII. Haftung gegenüber der Gesellschaft

Herzer/Strobl2. AuflOktober 2016

A. Einleitung

267
Das Aktiengesetz verpflichtet den Vorstand zur sorgfältigen Geschäftsführung. Gegenüber der Gesellschaft ist das Vorstandsmitglied zur Treue verpflichtet, sodass sein Handeln allein am Interesse der Gesellschaft auszurichten ist und die eigenen Interessen des Vorstandsmitgliedes denen der Gesellschaft nachzuordnen sind. Daraus ergibt sich die Pflicht des Vorstandsmitgliedes zur sorgfältigen und loyalen Geschäftsführung.605605Vgl Adensamer/Eckert in Kalss, Vorstandshaftung 169.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte