Der Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft hat eine Überwachungs- und Beratungsfunktion für das Management, die eine Zustimmungspflicht für bestimmte Geschäfte, wie zB Investitionen, vorsieht. Dadurch soll erreicht werden, dass der Aufsichtsrat möglichst eng in den Entscheidungsprozess eingebunden wird.