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VI. Räumliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes. (Ramharter)

Ramharter2. AuflJuli 2016

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Versicherungsschutz besteht in der D&O-Versicherung grundsätzlich weltweit427427 Beckmann in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch3 § 28 Rz 97.. Etwaig in den AVB enthaltene Ausschlüsse von Ansprüchen, die vor Gerichten oder nach dem Recht bestimmter als besonders risikoträchtig geltender Rechtsordnungen (insb USA, Kanada) erhoben werden428428Vgl Beckmann in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch3 § 28 Rz 97., können vertraglich abbedungen werden. Nicht abschließend geklärt ist, ob die Gewährung weltweiter Deckung mit dem Aufsichts- und Steuerrecht sämtlicher Staaten vereinbar ist429429S dazu näher Strnad, VW 2008, 15; Armbrüster, VersR 2008, 853; Langheid/Grote, VW 2008, 1520; Koch, VersR 2009, 141; Ihlas, D&O2 449 ff; Gruber/Mitterlechner/Wax, D&OVersicherung § 12; Lange, D&O-Versicherung und Managerhaftung § 23..

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