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V. Zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes (Ramharter)

Ramharter2. AuflJuli 2016

A. Laufzeit des Vertrags

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D&O-Versicherungen weisen üblicherweise eine Laufzeit von einem Jahr auf358358 Beckmann in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch3 § 28 Rz 141.. Meist wird vereinbart, dass sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien innerhalb einer bestimmten Frist gekündigt wird359359 Beckmann in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch3 § 28 Rz 141.. Teilweise steht die Verlängerung unter der Bedingung der Vorlage eines (ggfs konsolidierten) Geschäftsberichts.

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