D&O-Versicherungen weisen üblicherweise eine Laufzeit von einem Jahr auf. Meist wird vereinbart, dass sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien innerhalb einer bestimmten Frist gekündigt wird. Teilweise steht die Verlängerung unter der Bedingung der Vorlage eines (ggfs konsolidierten) Geschäftsberichts.