D&O-Versicherungen enthalten stets Klauseln, die die Einstandspflicht des Versicherers unter gewissen Voraussetzungen ausschließen. Der Ausschlusskatalog der Musterbedingungen des GDV entspricht in keiner Weise dem Marktstandard und kann allenfalls als „Toolbox“ für den Underwriter dienen430, nicht aber als im Sinne der Prävention notwendige Vorgabe an Satzungsermächtigungen zum Abschluss einer D&O-Versicherung. Zentraler Ausschlusstatbestand ist – je nach Bedingungswerk – die vorsätzliche oder wissentliche Pflichtverletzung. Darüber hinaus finden sich in den gängigen Bedingungswerken derzeit kaum Ausschlusstatbestände. Lediglich Einschränkungen der Innenverhältnisdeckung bei Nordamerikarisiken gehören ebenfalls zum unverzichtbaren Kernbereich an Deckungseinschränkungen. Die Vereinbarung weiterer Ausschlüsse erfolgt idR basierend auf der Analyse des Risikos im Einzelfall.
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