Überstunden
Überstundenentlohnungen müssen binnen 3 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum geltend gemacht werden, ansonsten erlischt der Anspruch.
Fälligkeit der Überstunden
Überstunden werden spätestens auf den der Leistung darauffolgenden Monat ausbezahlt.
Kilometergeld
Für die Verwendung des Privat-Pkw des Angestellten bei einer Dienstfahrt ist eine ausdrückliche Bewilligung des Arbeitgebers erforderlich. Bei Vorliegen einer derartigen Bewilligung wird zur Abdeckung des durch die Haltung und Benützung des Pkw entstehenden Aufwandes ein Kilometergeld gewährt. Über das Kilometergeld hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche auf Reisekostenentschädigung.