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Muster 5: Vereinbarung – Erhaltung der Fenster und Türen

Tschütscher4. AuflApril 2022

Die Wohnungseigentümer vereinbaren, dass für die Kosten der Erhaltung und Erneuerung der Fenster, Balkon- und Wohnungseingangstüren der WE-Objekte jeder Wohnungseigentümer selbst aufzukommen hat. Die allgemeinen Fenster sowie die Hauseingangs- und die Hoftür fallen in die Zuständigkeit der Eigentümergemeinschaft.

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