A. Allgemeines
Manche der hier angesprochenen Fragen sind nicht von den Gerichten, sondern von den Personenstandsbehörden zu entscheiden und bilden in Gerichtsverfahren bloße Vorfragen. So wird etwa die Gültigkeit einer Ehe idR nicht von den Gerichten judiziert (seltene Ausnahme: Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe) und die meisten persönlichen Rechtswirkungen sind nicht einklagbar (sondern stellen allenfalls einen Scheidungsgrund her).