Die GrESt kann gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden, wenn der Stufentarif zur Anwendung kommt (Steuerverteilung über Antrag).729 Wird die Verteilung auf zwei Jahre beantragt, ist die Steuer um 4%, bei Verteilung auf drei Jahre um 6%, bei Verteilung auf vier Jahre um 8% und bei Verteilung auf fünf Jahre um 10% zu erhöhen. Der erste Teilbetrag wird einen Monat nach Bescheidzustellung fällig, die weiteren Teilbeträge am 31. 3. des Folgejahres.