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E Steuersatz

Jilch6. AuflJänner 2022

1 Übertragungen von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen im Familienverband

Wenn die GrESt vom EW zu berechnen ist, dh bei unentgeltlichen oder entgeltlichen Übertragungen von luf Grundstücken an den begünstigten Personenkreis703703Bei Erwerben innerhalb des Familienverbandes wird stets ein unentgeltlicher Erwerb unterstellt, sodass der begünstigte Stufentarif angewendet werden kann., beträgt die GrESt ab 2016 weiterhin 2% vom (neuen) Einheitswert.704704§ 7 Abs 1 lit d GrEStG.

Bei den folgenden vier Erwerbsvorgängen betreffend luf Grundstücke ist die GrESt vom einfachen EW zu berechnen:705705§ 4 Abs 2 GrEStG. Vgl Schwimmer-Stückler, Die GrESt nach dem Steuerreformgesetz 2015/2016, ÖStZ 2015, 457.

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