1 Übertragungen von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen im Familienverband
Wenn die GrESt vom EW zu berechnen ist, dh bei unentgeltlichen oder entgeltlichen Übertragungen von luf Grundstücken an den begünstigten Personenkreis703, beträgt die GrESt ab 2016 weiterhin 2% vom (neuen) Einheitswert.704
Bei den folgenden vier Erwerbsvorgängen betreffend luf Grundstücke ist die GrESt vom einfachen EW zu berechnen:705