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C. Gewährleistungsrechtliche Rechtsfolgen (Boscheinen-Duursma/Wiesinger)

Boscheinen-Duursma/Wiesinger2. AuflAugust 2019

1. Vorrang der Verbesserung

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Als gesetzliche Gewährleistungsbehelfe kommen gemäß § 932 Abs 1 ABGB die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), der Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) in Betracht.

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