vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bewachungsgewerbe - Arbeiter

Thöny/Maier1. AuflMärz 2011

Mehrfachverwendung

Der Einsatz eines Wachorgans in einer anderen als der vereinbarten Verwendungsgruppe ist nur zulässig, wenn die Mehrfachverwendung vor dem Einsatz ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte