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Chemische Industrie - Angestellte

Thöny/Maier1. AuflMärz 2011

Überstundenentlohnung

Überstundenentlohnungen und sonstige Zuschläge müssen binnen 4 Monaten nach dem Tag der in Betracht kommenden Arbeitsleistung bei der Firmenleitung geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt.

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