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B Gesetzliche Grundlagen der Buchführungspflicht

Jilch6. AuflJänner 2022

Wer nach dem neuen Unternehmensgesetzbuch (UGB) oder anderen gesetzlichen Vorschriften zur Führung von Büchern oder Aufzeichnungen verpflichtet ist, hat dieser Verpflichtung auch für Abgabenzwecke

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nachzukommen.4545Eine Buchführungspflicht nach § 124 kommt für LuF nicht in Betracht, zumal sie von der Anwendung des Dritten Buches des UGB (Rechnungslegung) ausgenommen sind, auch wenn ihre Tätigkeit im Rahmen einer eingetragenen Personengesellschaft ausgeübt wird, es sei denn, es handelt sich um eine Personengesellschaft im Sinne des § 189 Abs 1 Z 1 UGB – vgl § 189 Abs 4 UGB und EStR 5018. LuF sind nach dem UGB zwar Unternehmer, das dritte Buch gilt für sie aber grundsätzlich nicht.4646Für die LuF gilt somit grundsätzlich keine Rechnungslegungspflicht gem UGB, vgl Fellner in Hofstätter-Reichel, Anm 117 zu § 21. Die unternehmensrechtliche Definition von LuF kann von der steuerlichen abweichen, vgl § 189 Abs 4 UGB, Mayr, Die Vorsteuerpauschalierung bei der Pensionspferdehaltung, ÖStZ 2014, 544, Fn 12. Nur in Ausnahmefällen, wenn der Betrieb in Form einer Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft geführt wird, bei der kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (sogenannte verdeckte Kapitalgesellschaften, insbes GesmbH & CoKG)4747Vgl SWK 2006, T 35; SWK Steuererklärungen für 2010, 5. 2. 2011, S 124., besteht – unabhängig vom Umsatz – Buchführungspflicht. Eine bloße Eintragung ins Firmenbuch schadet LuF nicht, dh auch in diesem Fall besteht keine Buchführungspflicht.4848Vgl Fida-Rechberger, SWK 2006, W 179.

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