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A Allgemeines

Jilch6. AuflJänner 2022

Für nicht buchführungspflichtige und auch nicht freiwillig buchführende LuF kommt bis zu einer bestimmten Größenordnung eine Pauschalierung in Betracht. Die Buchführungspflicht ist in der Bundesabgabenordnung4242Fehlen in diesem Abschnitt Gesetzesangaben, so ist die BAO BGBl 201/1965 idF BGBl I 140/2021 gemeint. geregelt, das neue Unternehmensgesetzbuch hat diesbezüglich für LuF nur in Ausnahmefällen Bedeutung. Der Prüfung der Voraussetzungen für den Eintritt und das Erlöschen der Buchführungspflicht ist dieses Kapitel gewidmet.

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