Für nicht buchführungspflichtige und auch nicht freiwillig buchführende LuF kommt bis zu einer bestimmten Größenordnung eine Pauschalierung in Betracht. Die Buchführungspflicht ist in der Bundesabgabenordnung42 geregelt, das neue Unternehmensgesetzbuch hat diesbezüglich für LuF nur in Ausnahmefällen Bedeutung. Der Prüfung der Voraussetzungen für den Eintritt und das Erlöschen der Buchführungspflicht ist dieses Kapitel gewidmet.