Zum Abschluss des ersten Abschnitts sollen die letzten Begriffe des Buchtitels, nämlich „Land- und Forstwirt“, nur kurz für steuerliche Zwecke erklärt werden. Da für die weitere Arbeit weniger der Steuerschuldner als die ihm zurechenbaren Steuergegenstände (Einkünfte aus LuF, Umsätze im Rahmen eines luf Betriebs, luf Vermögen usw) von Bedeutung sind, bietet sich eine Heranziehung und Erläuterung derselben zur Begriffsdefinition geradezu an.