1 Rückblick
Anlässlich der Euroanpassung71 wurden die Buchführungsgrenzen per 1. 1. 2002 geringfügig erhöht, nämlich von S 2 Mio auf € 150.000 EW und von S 5 Mio auf € 400.000 Umsatz. Mit dem Budgetbegleitgesetz 201472 wurde die Umsatzgrenze von € 400.000 auf € 550.000 angehoben. Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 202073 kam es ab 2020 zur Erhöhung der Buchführungsgrenze auf € 700.000 Umsatz und gleichzeitig ist die Einheitswertgrenze von € 150.000 ersatzlos entfallen.