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C Die Buchführungsgrenze von € 700.000 Umsatz

Jilch6. AuflJänner 2022

1 Rückblick

Anlässlich der Euroanpassung7171BGBl I 59/2001. wurden die Buchführungsgrenzen per 1. 1. 2002 geringfügig erhöht, nämlich von S 2 Mio auf € 150.000 EW und von S 5 Mio auf € 400.000 Umsatz. Mit dem Budgetbegleitgesetz 20147272BGBl I 40/2014. wurde die Umsatzgrenze von € 400.000 auf € 550.000 angehoben. Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 20207373BGBl I 96/2020. kam es ab 2020 zur Erhöhung der Buchführungsgrenze auf € 700.000 Umsatz und gleichzeitig ist die Einheitswertgrenze von € 150.000 ersatzlos entfallen.

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