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A Allgemeines

Jilch6. AuflJänner 2022

Im Bundesgesetzblatt 663/1994 ist die Stammfassung des (inzwischen schon häufig novellierten) UStG 199432983298Nicht näher bezeichnete Paragraphenzitate in diesem Abschnitt beziehen sich auf das UStG 1994 (UStG 1994), BGBl 663/1994 idF BGBl I 52/2021. kundgemacht. Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union machte (von Übergangsvorschriften abgesehen) eine Angleichung an das Gemeinschaftsrecht erforderlich. Die Umsatzsteuerpauschalierung in § 22 UStG hat nichts mit der Gewinnpauschalierung gem § 17 UStG zu tun; man muss daher aufpassen, wenn man von pauschaliert oder „abpauschaliert“ (= durch die Pauschalierung erfasst) spricht.

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