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A Allgemeines

Jilch6. AuflJänner 2022

Die Grunderwerbsteuer ist im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) 1987636636BGBl 309/1987 idF BGBl I 104/2019. geregelt.

Die entgeltlichen und unentgeltlichen Grundstückserwerbe im Inland unterliegen der GrESt.637637Das Gesamtaufkommen an GrESt betrug 2019: € 1.302,7 Mio; davon fließen gem § 10 FAG 93,7% an Gemeinden und 5,7% an den Bund. Mit Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer per 31. 7. 2008 wurde nämlich die (wesentlich geringere) GrESt auch auf die Erbschaften und Schenkungen ausgedehnt. Aus diesem Grund wurden Bestimmungen aus dem ErbStG 1955 in das GrEStG aufgenommen.638638Insbes die Befreiungen gem § 15 und § 33 ErbStG sowie die Grundlagen für das Entstehen der Steuerschuld und die Bemessungsgrundlage.

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