Die Grunderwerbsteuer ist im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) 1987636 geregelt.
Die entgeltlichen und unentgeltlichen Grundstückserwerbe im Inland unterliegen der GrESt.637 Mit Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer per 31. 7. 2008 wurde nämlich die (wesentlich geringere) GrESt auch auf die Erbschaften und Schenkungen ausgedehnt. Aus diesem Grund wurden Bestimmungen aus dem ErbStG 1955 in das GrEStG aufgenommen.638