1 Gegenstand der Schenkungsmeldepflicht
Die Meldepflicht626 besteht für Schenkungen unter Lebenden (nicht für Schenkungen auf den Todesfall) und Zweckzuwendungen unter Lebenden (unter einer bestimmten Auflage oder für einen bestimmten Zweck) bei folgenden Vermögenswerten:
Betriebe oder Teilbetriebe zur Erzielung von Einkünften aus LuF (trotz Grunderwerbsteuerpflicht!), selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb