Strafbares Lohndumping infolge eines Fehlers des Steuerberaters
Das im Zuge eines Lohndumping-Verstoßes erstattete Vorbringen, es sei eine taugliche Person, wie zB ein Steuerberater, beauftragt worden, reicht für sich allein nicht, dass der Beschuldigte von der im Verwaltungsstrafverfahren ihn treffenden Verantwortung entlastet wäre. Es bedarf hierzu weiterer Glaubhaftmachung, dass auch für eine geeignete Kontrolle der beauftragten Person Vorsorge getroffen worden sei. Auch auf die Tätigkeit eines Steuerberaters darf nicht völlig vertraut werden. Im konkreten Fall ist nicht ersichtlich, dass etwa ein Kontrollsystem zur effektiven Vermeidung von Fehlern bei der Lohnverrechnung etabliert gewesen wäre. (VwGH 28.08.2024, Ra 2023/11/0167) |