Maßgeblicher Stichtag für die dienstzeitabhängige Dauer der Kündigungsfrist
Bei der Frage, ob eine längere Kündigungsfrist aufgrund einer längeren Dienstzeit erreicht wurde, kommt es nicht auf den Zeitpunkt der (im Fall des § 25 IO fiktiven) Kündigungserklärung an, sondern auf den Zeitpunkt, „von dem an die Kündigungsfrist zu rechnen ist“, das ist der letztmögliche Kündigungszeitpunkt. Relevanter Stichtag ist also der Tag, an dem für den anvisierten Endtermin unter Wahrung der kürzeren Frist letztmöglich die Kündigung ausgesprochen werden kann. Hat der Arbeitnehmer an diesem Tag bereits das entsprechende Dienstjahr vollendet, dann muss die längere Frist eingehalten werden. (OGH 26.06.2024, 8 ObS 5/23b) |