Angabe:
Die AB-OG (A: 75 %, B: 25 %) möchte mit Zusammenschlussstichtag 31.12.2012 einen dritten Gesellschafter (C) aufnehmen. Gesellschafter C soll nach dem Zusammenschluss mit 20 % an der ABC-OG beteiligt sein. Als Gegenleistung für die Gewährung von Anteilen soll C eine Bareinlage in der erforderlichen Höhe leisten. Die AB-OG ermittelt ihren Gewinn nach § 5 EStG. Seite 250