Angabe:
Der Einzelunternehmer A (Gewinnermittlung freiwillig nach § 4 Abs 1 EStG) plant einen Teilbetrieb mit dem B zur AB-OG zusammenzuschließen. An der AB-OG sollen A zu 80 % und B zu 20 % beteiligt sein. B leistet dazu eine Bareinlage in der notwendigen Höhe.
Zusammenschlussstichtag ist der 31.12.2012. Der Zusammenschluss wird im Juni 2013 bei der zuständigen Behörde angemeldet.