Angabe:
Die Gesellschafter A und B möchten die AB-OG aufteilen. Zu diesem Zweck soll zum Teilungsstichtag 31.12.2012 jeder der beiden Gesellschafter einen der beiden Teilbetriebe der AB-OG erhalten. A erhält also den Teilbetrieb 1, B den Teilbetrieb 2. Beide Gesellschafter führen die Teilbetriebe anschließend als protokollierte Einzelunternehmer (Gewinnermittlung nach § 5 Abs 1 EStG) fort.