Bertl2. AuflSeptember 2013
Der Einzelunternehmer A (Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG) bringt seinen seit 30 Jahren geführten Betrieb mit Einbringungsstichtag 31.12.2011 in die B-GmbH ein.
Die Einbringung wird im Februar 2012 bei der zuständigen Behörde angemeldet.