i. Begriff und Wesen
Zweck: rechtzeitige Sanierung (= Reorganisation) eines Unternehmens („Insolvenzprophylaxe“)
Voraussetzung: Es liegt kein Insolvenzeröffnungsgrund vor.
i. Begriff und Wesen
Zweck: rechtzeitige Sanierung (= Reorganisation) eines Unternehmens („Insolvenzprophylaxe“)
Voraussetzung: Es liegt kein Insolvenzeröffnungsgrund vor.