Rechtsgrundlage
„Wenn die Eigenmittelquote weniger als 8 % beträgt und im letzten Jahresabschluss eine fiktive Schuldentilgungsdauer von über 15 Jahren ausgewiesen ist, so ist die Geschäftsführung zur Einberufung einer Generalversammlung verpflichtet.“
Ermittlung der Eigenmittelquote (§ 23 URG)