Die Bestimmung ist insgesamt unpraktisch und löst viele Zweifelsfragen aus; ihre Bedeutung in der Unternehmenspraxis – auch angesichts der gründungsprivilegierten Gesellschaften – ist gering.
Jeder Geschäftsführer sollte erkennen können, wann (in etwa) die Hälfte des Stammkapitals verloren ist.