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7. Krise nach dem Eigenkapitalersatz-Gesetz

Fritz1. AuflMai 2020

7.1. Grundlagen

Ein Kredit, den ein Gesellschafter „seiner“ Gesellschaft in der Krise gewährt, ist Eigenkapital ersetzend (§ 1 EKEG).

Beim Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG) geht es um die Frage, wann ein Kredit, den ein Gesellschafter seiner GmbH gewährt, Eigenkapital oder Fremdkapital ist.

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