Ein Kredit, den ein Gesellschafter „seiner“ Gesellschaft in der Krise gewährt, ist Eigenkapital ersetzend (§ 1 EKEG).
Beim Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG) geht es um die Frage, wann ein Kredit, den ein Gesellschafter seiner GmbH gewährt, Eigenkapital oder Fremdkapital ist.