Hinweis:
Diese Gewinnermittlungsart ist als Vereinfachung für kleinere Betriebe gedacht. Der Gewinn der einzelnen Gewinnermittlungszeiträume (Wirtschaftsjahre) wird dabei idR von dem Ergebnis abweichen, das bei Anwendung eines Betriebsvermögensvergleiches nach § 4 Abs 1 erzielt würde. Das Totalergebnis (der gesamten Lebensdauer des Betriebes) ist aber gleich. Die Unterschiede in den einzelnen Perioden sind auf die zeitlich unterschiedliche Erfassung von Geschäftsfällen bzw damit zusammenhängenden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zurückzuführen.