Mit § 225a StGB wurde nunmehr auch ein Straftatbestand für Datenfälschung durch Eingabe, Veränderung, Löschung oder Unterdrückung von Daten eingeführt. Der Grundtatbestand in strukturierter Form lautet:
Strafbar ist, wer
durch
Mit § 225a StGB wurde nunmehr auch ein Straftatbestand für Datenfälschung durch Eingabe, Veränderung, Löschung oder Unterdrückung von Daten eingeführt. Der Grundtatbestand in strukturierter Form lautet:
Strafbar ist, wer
durch