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5.8. Berufshaftpflichtversicherung

Wallner3. AuflJuli 2024

Mit der 14. ÄrzteG-Novelle122122BGBl I 2010/61. wurde die Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung eingeführt (§ 52d ÄrzteG).

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