vorheriges Dokument
nächstes Dokument

5.4. Gesundheitliche Eignung

Wallner3. AuflJuli 2024

Die gesundheitliche Eignung umfasst die Fähigkeit, den Beruf entsprechend den Anforderungen fachgerecht auszuüben, das Vorliegen der erforderlichen Intelligenz und psychischen Stabilität und die Fähigkeit, entsprechende Strategien zur persönlichen Bewältigung der psychischen Anforderungen des Berufs zu entwickeln.9494VwGH 17. 6. 2013, 2011/11/0056 RdM-LS 2013/42 (Entscheidung ergangen iZm dem Beruf des Psychotherapeuten).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte