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4. Tätigkeitsbereich

Fritz1. AuflMai 2020

Kompetenz- und Ressortverteilung bei mehreren Geschäftsführern im Anstellungsvertrag unerlässlich, auf gesellschaftsvertraglicher Ebene empfehlenswert

Trotz Ressortverteilung besteht Überwachungspflicht der übrigen Geschäftsführer.

Erhöhtes Haftungsrisiko für Geschäftsführer bei unzureichender Zuständigkeitsregelung

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