3.1. Voraussetzungen
Abhängig von der Qualifikation des Geschäftsführers und des jeweiligen Vertragstyps = Anwendung unterschiedlicher arbeitsrechtlicher Normen
Einzelfallprüfung, welche Bestimmungen auf das jeweilige Vertragsverhältnis anzuwenden sindDie anwendbaren arbeitsrechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem tatsächlich praktizierten Vertragsverhältnis.