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4. Planmäßige Abschreibung

Grünberger22. AuflOktober 2024

Die planmäßige Abschreibung von Sachanlagen wird als „depreciation“ bezeichnet, die planmäßige Abschreibung immaterieller Vermögenswerte als „amortisation“. Für die außerplanmäßige Abschreibung bei einer Wertminderung („impairment“) gelten die Bestimmungen zum Werthaltigkeitstest (siehe Kap. V., S. 130 ff.).

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