Bei einem Tausch von Sachanlagen gegen andere nicht monetäre Vermögenswerte sind die Tauschgrundsätze in IAS 16.24 anzuwenden (gleichlautende Bestimmungen für immaterielle Vermögenswerte in IAS 38.45 ff). Für Tauschvorgänge bei Vorräten, Lieferungen und Leistungen gilt IFRS 15 (Kap. VI.4, S. 160).