Sachanlagen (IAS 16.31 ff) dürfen im Rahmen der Folgebewertung mit dem Fair Value angesetzt werden (revaluation model). Allerdings kann dieses Wahlrecht nicht für einzelne Sachanlagen, sondern nur für die gesamte Vermögenskategorie in Anspruch genommen werden (.36; d.h. jeweils alle Grundstücke, Gebäude, Maschinen, der Fuhrpark oder die gesamte Betriebs- und Geschäftsausstattung).