Die vorangehenden Ausführungen haben gezeigt, dass die Analogie ein wirksames und vor allem ein verfassungsrechtlich zulässiges Instrument ist, um die ratio legis über einen allenfalls zu eng geratenen Gesetzeswortlaut hinaus zur Geltung zu bringen. Darüber hinaus lässt sich feststellen, dass die Definition der teleologischen Lücke – wobei eingewendet werden muss, dass die Grenze zur logischen Lücke fließend ist und eine Abgrenzung im Einzelfall schwierig sein kann391 – im Ergebnis mit dem des „Umgehungsbereichs“ einer Norm, dh jenem Anwendungsbereich, der zwar von der ratio legis, nicht jedoch vom Gesetzeswortlaut erfasst ist, übereinstimmt. Man kann daher der zivilrechtlichen hM folgend in der Tat davon ausgehen, dass das Problem Seite 74