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4.4. Ausbildungsvorbehalt

Wallner3. AuflJuli 2024

Nachdem als Folge des EU-Beitritts deutsche Heilpraktikerschulen versucht haben, in Österreich Fuß zu fassen, wurde in Österreich ein Ausbildungsvorbehaltsgesetz6262BGBl 1996/378. eingeführt. Dieses Gesetz verbietet die Ausbildung zu Tätigkeiten, die durch das Ärztegesetz, Zahnärztegesetz, Hebammengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, MTD-Gesetz, Psychologengesetz, Psychotherapiegesetz, Tierärztegesetz, Kardiotechnikergesetz, Sanitätergesetz, Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz und Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geregelt sind, in anderen als den nach diesen Bundesgesetzen dafür vorgesehenen Einrichtungen, wobei auch die Werbung als Versuch strafbar ist.

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