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4.12.1 FATF

Mahr/Wiesenfellner/Wakounig1. AuflApril 2013

Die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF)348348Ist eine 1989 von den G7-Staaten in Paris gegründete multinationale Organisation zur Koordinierung der Aktivitäten gegen die Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung, wobei Empfehlungen und Mindeststandards zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung festgehalten werden. Die FATF gilt als jene Organisation, die den weltweiten Standard für die Geldwäsche weiterentwickelt. Die 40 Empfehlungen („The Forty Recommendations“ in revised form) und neun Sonderempfehlungen der FATF stellen das grundlegende Regelwerk für eine globale Bekämpfung von Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierung dar. Die 40 Empfehlungen der FATF dienen allgemein und grundlegend der Bekämpfung der Geldwäscherei und wurden bereits 2003 vorgestellt. Die neun Sonderempfehlungen regeln ein Maßnahmenbündel zur Entdeckung, Vorbeugung und Verhinderung der Finanzierung von Terrorismus und terroristischen Akten. Diese Empfehlungen sollen die Probleme durch konkrete Umsetzung, die die FATF im Zuge der Überprüfung ihrer Mitgliedsstaaten und als besonders riskant befürchteter weiterer Länder seit 2000 identifiziert hat, wirksam abbauen. Die 40 Empfehlungen sind niedergelegt in FATF (Hrsg), FATF 40 Recommendations (2003); die Sonderempfehlungen sind festgelegt in FATF (Hrsg), FATF IX Special Recommendations (2004). Die FATF wird von der Weltbank und dem IWF anerkannt. Sie wird unter dem Dach der OECD geführt bzw ist eine Organisation innerhalb der OECD, welche zur Bekämpfung dieser Kriminalitätsbereiche auf einer weltweiten Ebene geschaffen wurde. ist die übergeordnete multinationale Organisation zur Koordination der Aktivitäten zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie ist nicht in konkrete Maßnahmen oder Operationen in diesem Bereich eingebunden. Die Aufgabe ist die Schaffung und kon

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tinuierliche Verbesserung entsprechender Regelwerke, welche auf gemeinschaftsrechtlicher bzw einzelstaatlicher Ebene umgesetzt werden. Im Mittelpunkt steht die Erweiterung des Fachwissens aufgrund von Erfahrungswerten. Zudem werden die Staaten hinsichtlich ihrer Bereitschaft zur Bekämpfung dieser Formen der Kriminalität überprüft, die nationalen Maßnahmen hinsichtlich Tauglichkeit und Effektivität beurteilt und überwacht, inwieweit sie mit ihren nationalen Maßnahmen den durch die FATF-Empfehlungen geschaffenen Vorgaben entsprechen.349349FATF (Hrsg), An introduction to the FATF and its work (2010); FATF (Hrsg), 20 Years of the FATF-Recommendations (2010); vgl Putzer, aaO, 148.

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