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4.12.2 Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

Mahr/Wiesenfellner/Wakounig1. AuflApril 2013

4.12.2.1 Allgemeines

Unter Terrorismusfinanzierung versteht man das Bereitstellen von (auch legalen) Vermögenswerten zur Ausführung eines terroristischen Aktes. Aus den Finanzströmen vor der Ausführung von Attentaten, wie zB dem 11. 9. 2001, können Rückschlüsse auf internationale Verbindungen und auf die Planung gezogen werden. Man versucht, die Kapitalströme für terroristische Zwecke zu verhindern und terroristischen Organisationen die Verfügungsgewalt über ihr Vermögen zu entziehen.

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