Der Steuersatz gibt an, welchen Teil der Bemessungsgrundlage oder welchen Betrag pro Einheit der Bemessungsgrundlage die Steuer ausmacht. Bleibt der Steuersatz nicht über die ganze (alle Einheiten der) Bemessungsgrundlage gleich, spricht man von einem Steuertarif. Ein Steuertarif besteht somit aus einer Abfolge von Steuersätzen, die bestimmten Teilen der Bemessungsgrundlage zugeordnet sind. Absetzbeträge sind nach Auffassung der Finanzverwaltung Bestandteil des Tarifs und bilden daher eine Tarifbegünstigung. Steuertarife können einfache Tarife (von einer Variablen abhängig, zB vom Einkommen – Einkommensteuertarif) oder kombinierte Tarife (von mehreren Variablen abhängig, zB von der Höhe des Erbanfalls und dem Verwandtschaftsgrad – Erbschaftssteuertarif) sein.