Eine Freigrenze ist eine (Teil-)Menge der Bemessungsgrundlage, bis zu deren Obergrenze eine Steuer nicht erhoben wird. Wird die Freigrenze überschritten, erfasst die Besteuerung die gesamte Bemessungsgrundlage. Um Härtefälle zu vermeiden, sind manche Freigrenzen mit Einschleifregelungen gekoppelt.