Der VfGH hebt das pauschale Verbot der Ausübung der Prostitution im ganzen Ortsgebiet in der Prostitutionsverordnung der Gemeinde Oberwart mangels gesetzlicher Deckung im Burgenländischen Landes-Polizeistrafgesetz und fehlender nachvollziehbarer Überlegungen zur konkreten Erforderlichkeit dieses Verbots bei der Verordnungserlassung als gesetzwidrig auf.