Der VfGH erkennt keine Gesetzwidrigkeit der Widmungsänderung von „Grünland/ländliches Gebiet“ in „Grünland/Schutzzone Wald- und Wiesengürtel, landwirtschaftliche Nutzung“ in einem Wiener Plandokument.
Der VfGH erkennt keine Gesetzwidrigkeit der Widmungsänderung von „Grünland/ländliches Gebiet“ in „Grünland/Schutzzone Wald- und Wiesengürtel, landwirtschaftliche Nutzung“ in einem Wiener Plandokument.