Der VfGH hat entschieden, dass die Anbringung von Zusatztafeln anstelle zweisprachiger Ortstafeln gesetzwidrig ist. Damit wird eine weitere straßenpolizeiliche „Ortstafelverordnung“ in Kärnten wegen Widerspruchs zum Minderheitenschutz im Staatsvertrag von Wien aufgehoben. Die Angabe des Ortsnamens durch Anbringung von Zusatztafeln mit der slowenischen Ortsbezeichnung zur Festlegung des Ortsgebietes im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist ausgeschlossen.