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3.1. Einleitung (Horn/Grünwald)

Horn/Grünwald1. AuflJänner 2015

3.1.1. Grundlegendes

Das Design eines Produktes spielt heutzutage eine erhebliche Rolle bei der Kaufentscheidung. Es spricht Gefühle an, schafft Kaufanreize und dient auch als Ausdrucksmittel der eigenen Persönlichkeit. Das gilt nicht nur für exquisite „Design-Klassiker“ wie Möbel von Thonet, Bekleidung von Yves Saint Laurent oder Uhren von Rolex, sondern auch für zahlreiche mehr oder weniger alltägliche Konsumgüter. Die technische Ausstattung und die Funktionsmerkmale weichen bei vielen dieser Produkte häufig kaum voneinander ab, sodass ihr äußeres Erscheinungsbild für die umworbenen Konsumenten nicht selten das maßgebliche Unterscheidungsmerkmal darstellt. Unternehmen versuchen daher, ihre potentiellen Kunden vor dem Hintergrund des bekannten Marketinggrundsatzes „Design sells“ mit einer attraktiven Form- und Farbgebung emotional anzusprechen und an sich zu binden. Um dieses Ziel möglichst erfolgreich umzusetzen, sind in der EU derzeit etwa 460.000 professionelle Designer im Einsatz, die einen Umsatz von 36 Mrd Euro erwirtschaften.510510Vgl idS die Angaben auf der Homepage des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM), https://oami.europa.eu/ohimportal/de/rcd-value (31.1.2015). Insbesondere die Hersteller von hochpreisigen Konsumgütern aus dem Bereich der Haushaltsgeräte, Möbel, Leuchten, Elektro- und Sanitärartikel oder Kraftfahrzeuge widmen sich häufig mit großem Aufwand kleinen Details im Design, um sich so von ihren Konkurrenten abzuheben. Das bedeutet aber auch, dass die äußere Gestaltung einer Ware mit hohen Investitionen verbunden sein und einen beträchtlichen wirtschaftlichen Wert darstellen kann, an dessen Absicherung verständlicherweise ein massives Interesse besteht. Insofern gilt für das Produktdesign bzw Industrial Design nichts anderes wie für Kennzeichen zur Unterscheidung

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von Produkten oder für Erfindungen, die im Rahmen des Marken-, Patent- und Gebrauchsmusterrechts einen Sonderrechtsschutz erfahren haben. Auch die der äußeren Gestaltung eines industriellen oder handwerklichen Erzeugnisses zugrundeliegende geistige Leistung kann und muss aus diesem Grund einem besonderen rechtlichen Schutz unterstellt werden.

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