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39 Bausparen (§ 108 EStG)

Hofbauer/Bleyer11. AuflMärz 2017

39 Bausparen (§ 108 EStG)

39.1 Voraussetzungen (§ 108 Abs 1 EStG)
39.1.1 Begünstigter Personenkreis

Rz 1293 LStR
Bausparer ist, wer mit der Bausparkasse einen Bausparvertrag abschließt. Voraussetzung für eine Bausparbegünstigung ist die unbeschränkte Steuerpflicht, nicht hingegen, dass der Bausparer in Österreich Einkommensteuer (Lohnsteuer) bezahlt. Angehörige ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen, die wie beschränkt Einkommensteuerpflichtige zu behandeln sind, können von der

Seite 563

Bestimmung des § 108 EStG keinen Gebrauch machen. Personen, die dem Grunde nach unbeschränkt steuerpflichtig sind, aber nur steuerfreie Einkünfte im Sinne des § 3 EStG bzw andere steuerfreie Einkünfte (zB Amtssitzabkommen) beziehen, steht die Bausparbegünstigung zu.

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